Wenn Sie mit dem Thema Tod konfrontiert werden, sei es durch den Abschied von einem Angehörigen oder in eigener Vorsorge, wirft das viele Fragen auf. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Feuerbestattung. Natürlich können Sie auch jederzeit persönlich mit uns besprechen, was Ihnen am Herzen liegt.
Die Kosten unterscheiden sich je nach gewählter Bestattungsart. Eine genaue Übersicht der entstehenden Kosten finden Sie in unserem Antragsformular.
In der Regel bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen über die Art und Weise der Bestattung. Sie können jedoch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, in dem Sie alle Einzelheiten selbst festlegen und die Kosten dafür bereits treuhänderisch anlegen. So sind Sie sicher, dass nach Ihrem Ableben alles wie gewünscht geschehen wird und Ihre Angehörigen neben ihrer Trauer nicht noch mit den doch eher unangenehmen Dingen belastet werden. Ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wird Sie entsprechend beraten.
Sie wählen zunächst einen Bestatter Ihres Vertrauens, falls der Verstorbene keine Vorsorge zu Lebzeiten getroffen haben sollte. Dieser kümmert sich um die gesamte Abwicklung und nimmt zu dem gewünschten Krematorium Kontakt auf. Hier geht es zur Vivenda Feuerbestattung.
Ja, natürlich. Zur Verabschiedung stellen wir unseren speziellen Verabschiedungsraum mit stilvollem Ambiente und Privatsphäre zur Verfügung. Außerdem ermöglichen wir Ihnen, als den nächsten Angehörigen, auf Wunsch bei der Einfahrt des Sarges in den Ofen dem Verstorbenen das letzte Geleit zu geben.
Ja, selbstverständlich. Schließlich handelt es sich um den Abschied des Verstorbenen. Im Prinzip können alle Wünsche des Verstorbenen und/oder der Familie erfüllt werden
Nein, es handelt sich um eine Abschiedsfeier nach Wunsch des Verstorbenen. Im Prinzip ist alles möglich, sofern unsere Räumlichkeiten dafür geeignet sind.
Krematorien unterliegen den strengen Bestimmungen des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes und den VDI-Richtlinien. Auch die Sargindustrie unterliegt Umweltvorschriften, so dass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden dürfen, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Bei der Einäscherung mögliche freigesetzte Schadstoffe, wie z.B. Pharmakarückstände, werden bei den hohen Temperaturen fast völlig vernichtet. In der Nachverbrennung werden bei Temperaturen von mindestens 850°C und bis zu 1300°C belastende Stoffe neutralisiert bzw. bei der Rauchgasfilterung über Additive gebunden. Dadurch ist sichergestellt, dass weder Geruch noch Rauch ausgestoßen werden.
Zu den ethischen und hygienischen Beweggründen gesellen sich zunehmend ökonomische Motive, sich für die Kremierung zu entscheiden. Die Tatsache, dass die Kosten einer Feuerbestattung aus langfristiger Sicht niedriger sind als die eine traditionelle Erdbestattung, die jeweils erforderliche Grabstätte eingeschlossen, wie auch die weniger aufwendige Grabpflege, spielen oft eine Rolle. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Erdbestattung und die Kremierung kostenmäßig gleich zusetzen sind. Jedoch sind die Preise für die Konzession der Ruheplätze der Urnen (Grabgebühren) viel preisgünstiger als bei der Erdbestattung. Der Grund hier für liegt im viel geringeren Platzbedarf und dem entsprechend kleineren Grab- oder Gedenkstein. Außerdem sind die Folgekosten der Grabpflege bei einem Urnengrab viel weniger.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie nähere Informationen speziell über den Garten des Friedens wünschen, können Sie sich gerne telefonisch unter +49 8502/ 91 55-25 oder per Mail info@gartendesfriedens.de mit uns in Verbindung setzen. Für alle übrigen Fragen wenden Sie sich an den Bestatter Ihrer Wahl.